Kommunales Bestattungswesen Reichenbach/V.

Sterbefall eines Angehörigen im Ausland


Grundsätzlich muß ein Sterbefall dem Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden. Hier werden die Sterbeurkunden beantragt und ausgestellt. Erst dann kann eine Überführung stattfinden. Der Transport von Verstorbenen muß nach Vorschrift des Gesetzgebers in eigens hierfür zugelassene Bestattungskraftwagen erfolgen.
Da wir Deutschen ein reisefreudiges Volk sind, kommt es öfter zu Sterbefällen im Ausland. Überführungen in das oder aus dem entfernten Ausland werden per Flugzeug durchgeführt. Aus oder in das benachbarte Ausland können Überführungen mit dem Bestattungskraftwagen getätigt werden. Viele Länder verlangen zur Absicherung entstehender Kosten eine Pauschalsumme von 5000.00 DM,
die dem zuständigen Konsulat durch eine Telegramm-Überweisung vor der Überführung des Verstor-benen angewiesen werden muß.


Trauerhilfen des Bestatters


"Den eigenen Tod - den stirbt man nur, doch mit dem Tod der Anderen muß man leben."

 
Diese alte Volksweisheit greift die Tatsache auf, daß man weiterlebt - weiterleben soll und muß - auch nach dem Tod des liebsten Menschen, den man hatte.
Natürlich tritt Trauer ein nach dem Verlust eines lieben Verwandten oder Freundes. Doch meistens wird diese Trauer nicht mehr natürlich geäußert. Weinen, klagen, sich seinen Gefühlen hingeben dürfen, haben in unserer schnellebigen, auf Gesundheit, Gewinnsucht, Funktionalität und Egoismus ausgerichteten Gesellschaft keinen Platz mehr. Dabei steht außer Frage, daß verinnerlichte, undurch-lebte und unverarbeitete Trauer krank macht.
Der Bestatter gibt durch umfangreiche Hilfen, die bestellt, verlangt odererwartet werden, die berechnet und bezahlt werden, die jedoch auch spürbar, meßbar und sichtbar sind, den Angehörigen die zeitliche Möglichkeit, sich ihrer Trauer bewußt zu werden, sie zu verarbeiten und sie zu durchleben. Der Bestatter ist sich bewußt:
Trauer kann weder vergessen, noch durch die Zeit "geheilt" werden. Sie wartet darauf, durchgangen zu werden. Sie ist keine Krankheit, kann aber krank machen. Trauer braucht Mittel und Wege des Ausdrucks. Hier helfen auch gute alte Rituale. Trauer gehört zum Leben und stellt eine natürliche Reaktion des Organismus dar, um das Gleichgewicht wiederherzustellen. Trauer bewältigt man nicht im stillen Kämmerlein, sondern mit anderen gemeinsam.
Der Bestatter kann einer dieser Helfer sein.

 
Trauerfeiern


Bei der Bestattung der Toten werden seit jeher Feierlichkeiten beobachtet, die je nach Traditon durch verschiedene Formen zum Ausdruck gebracht werden. Religiöse Anschauungen bilden den Rahmen und die Form bei den Trauerfeiern. Trauerfeiern bieten den Angehörigen und Freunden das Abschied-nehmen in einem angemessenen Rahmen. In diesem Rahmen kann dem Toten in Erfüllung einer letzten Pflicht, die "letzte Ehre" erwiesen werden. Die Bestattung wird, da jedes Mitglied einer Religionsge-meinschaft (auch bei Selbsttötung) Anspruch auf die Mitwirkung der Kirche hat, regelmäßig als kirchliches Begräbnis erfolgen. Der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung werden durch den jeweiligen kirchlichen Ritus der Kirche bestimmt. Ist eine Beteiligung der Kirche nicht erwünscht, so erfolgt die Bestattung in Form des sogenannten stillen Begräbnisses oder der Gestaltung durch einen Laienprediger.
Bei Mitgliedern der kath. Kirche findet in der Regel am Begräbnistag ein Trauergottesdienst in der Kirche statt, je nach örtlicher Gepflogenheit vor oder nach der Beisetzung. Für jeden Teilnehmer an einer Bestattung besteht die Pflicht, sein Verhalten der Situation anzupassen. Trauerkleidung ist nicht mehr unbedingt ein "MUSS", doch sollte die Kleidung dem Anlaß entsprechend sein.
Blumen und Kränze, als äußeres Zeichen eines letzten Grußes für den Verstorbenen, sollten zum Beisetzungstermin zum jeweiligen Friedhof und möglichst nicht in das Trauerhaus geliefert werden. Wenn durch das Verhalten der Angehörigen am Grab gezeigt wird, daß ein Kondolieren nicht erwünscht ist, sollte man dieses unbedingt respektieren. Auch durch ein persönliches Schreiben an die Angehörigen nach der Beisetzung, kann man seine Teilnahme an der Beisetzung dokumentieren. Findet im Anschluß an die Beisetzung in einer Gaststätte eine Zusammenkunft statt, wird man hierfür eine entsprechende Einladung geben.

Die persönliche Vorsorge


In früheren Zeiten war es ganz selbstverständlich, für den Fall des Ablebens Vorsorge zu treffen. Im ländlichen Bereich wurde die Hofnachfolge geregelt und es wurde versucht, die Versorgung der Familie zu sichern. Auch machte man sich schon zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Bestattung. Durch Veränderung der Familienstrukturen und Lebensumstände ist es heute für die Hinterbliebenen oft schwer, die Wünsche des Verstorbenen in Erfahrung zu bringen. Entfernt wohnende Angehörigen kennen meist nur unzureichend das persönliche Umfeld des Verstorbenen.
Zwei Formen der Bestattungsvorsorge
Immer mehr Menschen wünschen, auf die Form und den Rahmen der eigenen Bestattung Einfluß zu nehmen; sie möchten die "letzten Dinge" verbindlich regeln und nicht dem anonymen Zufall überlassen.
Die einfachste aber auch unverbindlichste Möglichkeit ist, seinen Willen bezüglich einer späteren Bestattung niederzuschreiben, und diese Erklärung einer Vertrauensperson zu übergeben. Bevor man mit der Niederschrift beginnt, sollte man sich durch den Berater eines qualifizierten Bestattungsunternehmens informieren lassen, welche Vorschriften des Gesetzgebers bezüglich einer Bestattung zu beachten sind.
Die einzige verbindliche und sichere Form, den eigenen Willen bezüglich der Bestattung zu verwirk-lichen, ist allerdings die offizielle Vorsorge-Vereinbarung mit dem Bestattungsunternehmen, die immer in schriftlicher Form erfolgt.
In diesem Vertrag kann nach einer fachlichen Beratung verbindlich festgelegt werden, auf welche Art und mit welcher Ausstattung die Beisetzung erfolgen soll.
Besonders wichtig ist dies bei dem Wunsch nach einer Feuer- oder Seebestattung, da bei dieser Gelegenheit die entsprechenden Papiere und Erklärungen vorbereitet werden können.


Der Vorsorgevertrag


Der Bestattungsvorsorgevertrag ist für beide Vertragspartner ein rechtsverbindlicher Vertrag.
Das Bestattungsunternehmen ist verpflichtet, die von Ihnen im Vertrag festgelegten Wünsche zu erfüllen.


Die Finanzierung
Füreine finanzielle Absicherung der Kosten bietet die Vorsorgevereinbarung eine bewährte Regelung: Durch entsprechende Versicherungen wird in den meisten Fällen schon ein Teil der zu erwartenden Bestattungskosten abgedeckt. Der Auftraggeber händigt dem Bestattungsunternehmen eine Vollmacht aus, die selbstverständlich erst im Todesfall wirksam wird.
Zusätzlich kann noch eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Wir können Ihnen über eine Gruppensterbegeldversicherung ein äußerst günstiges Angebot unterbreiten. So haben Sie die absolute Sicherheit, daß dieses Geld ausschließlich für den von Ihnen vorgesehenen Zweck verwendet wird.